Pressemitteilung des Jobcenters Oberberg Nr. 001/2019 – 24.01.2019
Oberbergischer Kreis – Teilhabechancengesetz – Neue Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen.
Mit dem Teilhabechancengesetz, das zum 01.Januar 2019 in Kraft getreten ist, werden zwei neue Förderinstrumente in das Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – (SGB II) aufgenommen, die weitere Möglichkeiten eröffnen langzeitarbeitslose Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Arbeitgeber, die für diese Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen, können mit einem Lohnkostenzuschuss für die Dauer von zwei bis fünf Jahre gefördert werden.
„Trotz der guten Arbeitsmarktlage und des Rückgangs der Arbeitslosenzahlen, haben wir im Oberbergischen Kreis nach wie vor viele langzeitarbeitslose Menschen, denen es nicht gelingt einen Arbeitsplatz zu bekommen. Diesen Menschen soll das Teilhabechancengesetz den Weg in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ebnen. Oft sind Kenntnisse vorhanden, die wieder zu Tage gefördert und entwickelt werden müssen. Das bedeutet Arbeit, es ist aber auch eine Chance für die Unternehmen ihre Mitarbeiter/-innen zu entlasten, langfristig vielleicht sogar zu ergänzen. Die Unternehmen leisten damit einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt im Oberbergischen Kreis. Unsere Coaches unterstützen und begleiten die Menschen vor und während der Beschäftigung und stehen den Arbeitsgebern als Ansprechpartner/-in zur Verfügung. Neben dem Lohnkostenzuschuss und dem beschäftigungsbegleitenden Coaching können auch die Kosten für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen übernommen werden“, so Herr Drescher Geschäftsführer des Jobcenters Oberberg.
Für sehr arbeitsmarktferne Menschen wurde der §16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt – eingeführt. Dieses Instrument richtet sich an Personen, die mindestens 6 Jahre in den letzten 7 Jahren Leistungen beim Jobcenter bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurz selbstständig oder abhängig beschäftigt waren. Schwerbehinderte Menschen und Personen, die mit minderjährigen Kindern zusammenleben können gefördert werden, wenn sie in den letzten 5 Jahren Leistungen bezogen haben.
Die Bemühungen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sollen jedoch auch schon vorher ansetzen und besonders lange Arbeitslosigkeit verhindern. Mit dem neuen §16e SGB II – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – wird die Eingliederung von Leistungsberechtigten, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, unterstützt.
Die Coaches im Jobcenter Oberberg – Frau Hötzel und Herr Jesgar – haben bereits viele Vorgespräche mit interessierten Bewerberinnen und Bewerbern geführt. „Wir haben ganz unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Qualifikationen und Fähigkeiten kennengelernt, aber eines festgestellt: Für die meisten ist die Aussicht auf eine Arbeitsstelle viel mehr als das. Es ist die Aussicht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, auf soziale Kontakte und auf finanzielle Unabhängigkeit. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn Sie eine Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückzukehren“, so Frau Hötzel und Herr Jesgar, Coaches für die neuen Förderinstrumente im Jobcenter Oberberg.
Interessierten Arbeitgebern stehen Frau Hötzel und Herr Jesgar für weitere Informationen – auch vor Ort – gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner/-in für Rückfragen:
Frau Kathrin Hötzel
Telefon: 02261 – 8156 325
Mobil: 0160 – 9010 7906
Herr Burkhard Jesgar
Telefon: 02261 – 8156 322
Mobil: 0160 – 8876 370