60.000 Euro Preisgeld für die besten Gründerinnen und Gründer Nordrhein-Westfalens
Erfolgreiche Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort für den GRÜNDERPREIS NRW 2019 bewerben. Mit insgesamt 60.000 Euro Preisgeld zeichnen das Wirtschaftsministerium und die NRW.BANK innovative Geschäftsideen, neuartige Produkte und Unternehmerpersönlichkeiten aus.
Der GRÜNDERPREIS NRW richtet sich an junge Unternehmen sowie Freiberufler aus den Bereichen Handwerk, Industrie und Dienstleistung, die zwischen 2014 und 2017 an den Start gingen und ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Bewerbungen können bis 13. September 2019 unter www.gruenderpreis.nrw eingereicht werden.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir wollen erfolgreiche Gründerinnen und Gründer sichtbar machen. Sie motivieren mit ihrem Mut, ihrer Kreativität und ihrem Tatendrang, auch andere Menschen, sich selbständig zu machen. Mit dem GRÜNDERPREIS NRW zeichnen wir diese Vorbilder aus und verschaffen ihnen und ihren neuen Unternehmen die verdiente Aufmerksamkeit.“
Das Preisgeld wird von der NRW.BANK gestiftet (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz: 10.000 Euro). Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK: „Jedes Jahr aufs Neue zeigen die Teilnehmer am GRÜNDERPREIS NRW, welche großartigen Ideen in NRW entstehen. Damit diese guten Ideen nicht an der Finanzierung scheitern, fördern wir Gründerinnen und Gründer nicht nur mit der passenden Finanzierung und kompetenter Beratung, sondern unterstützen auch den GRÜNDERPREIS NRW aus Überzeugung.“
Aus allen Einreichungen wählt eine Fachjury unter Vorsitz von Frau Prof. Dr. Christine Volkmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung an der Bergischen Universität Wuppertal, drei Gewinnerinnen und Gewinner. Ob Handwerksbetrieb, Technologie-Start-up oder Industrieunternehmen – bei der Bewertung werden alle Facetten unternehmerischen Handelns berücksichtigt. Zu den Auswahlkriterien gehören der wirtschaftliche Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee. Außerdem fließen Ansätze zu gesellschaftlichem Engagement, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Familienfreundlichkeit ein.
Der Aufruf richtet sich in besonderem Maße auch an Personen, die eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge gemeistert haben und ein bewährtes Geschäftsmodell zukunftsorientiert fortführen. Auch Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder in Form einer Nebenerwerbs- oder einer Vollzeitgründung können sich bewerben. Die NRW.BANK und das Wirtschaftsministerium ermuntern besonders Gründerinnen, am GRÜNDERPREIS NRW teilzunehmen.
Der GRÜNDERPREIS NRW wird zum achten Mal vergeben und zählt zu den bundesweit höchst dotierten Wettbewerben. Entsprechend erfreut er sich großer Wertschätzung in der Gründerszene und seit Jahren steigender Bewerberzahlen. Alle nominierten jungen Unternehmen können sich auf diese Weise einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Preisträger der Vorjahre waren unter anderem Wildling Shoes aus Gummersbach, IOX Lab aus Düsseldorf und Urlaubsguru aus Holzwickede.
Die Preisverleihung findet am 18. November 2019 in Düsseldorf statt.
Weitere Informationen zum Wettbewerb und die elektronischen Teilnahmeunterlagen finden Sie im Internet unter www.gruenderpreis.nrw.
Über die NRW.BANK
Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt ihren Eigentümer, das Land NRW, bei dessen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. In ihren drei Förderfeldern „Wirtschaft“, „Wohnraum“ und „Infrastruktur/Kommunen“ setzt die NRW.BANK ein breites Spektrum an Förderinstrumenten ein: von zinsgünstigen Förderdarlehen über Eigenkapitalfinanzierungen bis hin zu Beratungsangeboten. Dabei arbeitet sie wettbewerbsneutral mit allen Banken und Sparkassen in NRW zusammen. In ihrer Förderung berücksichtigt die NRW.BANK auch bestehende Angebote von Bund, Land und Europäischer Union.
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