Die Bundesregierung führt die Corona-Hilfsprogramme auch im neuen Jahr fort. Die Überbrückungshilfe III Plus wird zunächst bis Ende März 2022 verlängert und umfassen eine Fixkostenerstattung sowie einen Eigenkapitalzuschuss für Betriebe.
Ebenfalls werden die Hilfen für Soloselbständige bis zum 31. März 2022 fortgeführt. Mit der Neustarthilfe Plus können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum bis zu 4500 Euro.
Ein laufend aktualisierte Liste mit Fragen und Antworten zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung finden Sie hier.
Auch die Erleichterungen bei der Kurzarbeit gehen in die Verlängerung. Das Kurzarbeitergeld wird nun für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 ausgezahlt, bis zu einer maximalen Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten. Ab 1. Januar 2022 werden den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr vollständig, sondern nur noch zur 50 % erstattet.