Förderwettbewerbe für Hochschulausgründungen in Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert aktiv die Gründung innovativer Start-ups aus Hochschulen. Mit den neuen Wettbewerben „Start-up Center.NRW“ und „Start-up Fokuszentren.NRW“ werden wichtige Impulse gesetzt, um aus kreativen Ideen tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die Ministerin für Wirtschaft, Mona Neubaur, betont, dass wissenschaftliche Erkenntnisse eine wertvolle Grundlage für zukunftsweisende Unternehmen darstellen.

Ziel der Förderwettbewerbe

Bis 2028 stehen insgesamt 22,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen an Hochschulen zu verbessern und den Marktzugang für Gründerinnen und Gründer zu erleichtern. Ein besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung von Frauen in der Gründung sowie der Förderung nachhaltiger Geschäftsmodelle, die zum Klimaschutz beitragen.

Start-up Center.NRW

Im Rahmen des Programms „Start-up Center.NRW“ werden hochschuleigene Initiativen gefördert, die Gründungsvorhaben von der Idee bis zur Unternehmensgründung begleiten. Die Maßnahmen umfassen:

– Sensibilisierung der Studierenden für Unternehmertum
– Unterstützung bei der Entwicklung von Geschäftsideen
– Qualifizierungsangebote zur Vermittlung notwendiger Kompetenzen
– Aufbau eines Netzwerks für Hochschulausgründungen (Start-up Alumni)

Diese umfassende Unterstützung soll die Gründungskultur an Hochschulen stärken und innovative Ideen zur Marktreife bringen. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier.

Start-up Fokuszentren.NRW

Das Programm „Start-up Fokuszentren.NRW“ werden drei Kompetenzzentren an Hochschulen gefördert, die sich auf folgende Bereiche spezialisieren:

– Hochschulausgründungen von Frauen
– Gründungen mit Beitrag zur Klimaneutralität
– Gründungen im Bereich Künstliche Intelligenz

Diese Zentren sollen landesweit tätig sein und gezielte Unterstützung für Gründerinnen und Gründer bieten. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier

Antragsstellung und Fristen

Antragsberechtigt sind alle Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie staatlich anerkannte private Hochschulen. Anträge können bis zum 9. Dezember 2024 online eingereicht werden. Eine Fachjury wird die eingereichten Anträge prüfen und Empfehlungen für die Fördermittelvergabe aussprechen. Die Bewilligung der Projekte erfolgt anschließend durch die Innovationsförderagentur NRW beim Projektträger Jülich.

Hintergrundinformationen

Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen stehen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 erhebliche EU-Mittel zur Verfügung. Insgesamt können rund 1,9 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Just Transition Fund (JTF) in Anspruch genommen werden. Diese Mittel werden durch eine Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen ergänzt, wobei auch Eigenanteile der jeweiligen Projekte erforderlich sind.

Die Fördermittel unterstützen eine Vielzahl von Vorhaben, die sich in den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen bewegen. Diese breit angelegte Unterstützung soll nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung fördern, sondern auch zur Stärkung der Lebensqualität in den betroffenen Regionen beitragen.

Für weitere Informationen zur Antragsstellung und den Förderprogrammen besuchen Sie bitte die Webseite www.efre.nrw.